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   BGH, 28.06.1957 - I ZR 229/55   

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https://dejure.org/1957,4253
BGH, 28.06.1957 - I ZR 229/55 (https://dejure.org/1957,4253)
BGH, Entscheidung vom 28.06.1957 - I ZR 229/55 (https://dejure.org/1957,4253)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 1957 - I ZR 229/55 (https://dejure.org/1957,4253)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • GRUR 1958, 175
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.04.1957 - I ZR 1/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.06.1957 - I ZR 229/55
    Der wirtschaftliche Wert dieser Auswertungsmöglichkeit entfällt erst, wenn dem Lizenznehmer infolge der offenbar oder wahrscheinlich gewordenen Nichtigkeit des Patentes die Vertragsvorteile dadurch entzogen werden, daß auch andere die Erfindung verwerten (vgl. Urteil des Senats vom 12. April 1957 - I ZR 1/56).
  • BGH, 01.10.1963 - Ia ZR 171/63

    Rechtsmittel

    Kraft feststehender Rechtsprechung beschränkt sich diese Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung, welche aus dem Rechtsgedanken der §§ 242, 723 BGB abgeleitet wird, nicht auf Schuldverhältnisse mit gesellschaftsähnlichem Einschlag, sondern sie ist auch auf andere Dauerverträge, die auf vertrauensvoller Zusammenarbeit beruhen (vgl. RGZ 160, 361, 366; BGH NJW 1951, 836 [BGH 15.06.1951 - V ZR 86/50]; BB 1953, 691; GRUR 1959, 384, 386 - Postkalender; NJW 1963, 1451; Staudinger/Weber Anm. A 724 ff zu § 242 BGB), insbesondere auch auf Lizenzverträge dieser Art anzuwenden (vgl. RGZ 142, 212, 218; BGH GRUR 1956, 93, 95; 1958, 175, 177- Wendemanschette; GRUR 1959, 616, 617 - Metallabsatz; Benkard, 4. Aufl. Anm. 29, 42 zu § 9 PatG).

    Das Berufungsgericht ist bei dieser Prüfung, ob ein "wichtiger Grund" vorliege, offensichtlich von dem Grundsatz der bisherigen Rechtsprechung ausgegangen, wonach eine ernste Erschütterung des Vertrauensverhältnisses eingetreten sein muß, und zwar eine Erschütterung solchen Grades, daß das Einvernehmen endgültig zerstört und einem der Beteiligten die Fortsetzung der Beziehung nicht mehr zumutbar ist (vgl. BGH NJW 1951, 836 [BGH 15.06.1951 - V ZR 86/50]; speziell für Patentlizenz: RGZ 142, 212, 218; BGH GRUR 1958, 175, 177 - Wendemanschette).

  • BGH, 22.05.1959 - I ZR 46/58

    Rechtsmittel

    Dabei kommt es, wie sich aus der erörterten Rechtsprechung ergibt, nicht entscheidend darauf an, ob der vom Kläger behauptete Vertrag sich als ein gesellschaftsähnlicher Lizenzvertrag darstellt (BGH GRUR 1958, 175, 177 - Wendemanschette).

    Auch im Rahmen dieser Frage kommt es auf die rechtliche Natur des abgeschlossenen Vertrages nicht entscheidend an (BGH GRUR 1958, 175, 177), doch ist gegenüber den Ausführungen der Revisionsbeklagten, welche die in RGZ 142, 212 aufgezählten Merkmale eines gesellschaftsähnlichen Lizenzvertrages vermißt, zu bemerken, daß die Behauptungen des Klägers die Annahme eines gesellschaftsähnlichen Verhältnisses durchaus zu rechtfertigen vermögen, da die bereits wiedergegebenen gegenseitigen Pflichten, insbesondere die Pflicht des Klägers zur Zulieferung von Absätzen, über den Rahmen einer bloßen Umsatzbeteiligung erheblich hinausgehen.

  • BGH, 08.07.1971 - X ZR 55/68

    Beseitigung der Ungewissheit über das Fortbestehen des Vertragsverhältnisses -

    Nach feststehender Rechtsprechung (vgl. RGZ 142, 212, 218; 160, 361, 366; BGH NJW 1951, 836 ff [BGH 15.06.1951 - V ZR 86/50] ; GRUR 1958, 175, 177 - Wendemanschette - 1959, 384, 386 - Postkalender - 1959, 616, 617 - Metallabsatz -) kann ein solches Rechtsverhältnis beim Vorliegen eines wichtigen Grundes vorzeitig gekündigt werden.

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist eine objektive Erschütterung der Vertrauensgrundlage, sofern es sich dabei um eine Erschütterung von solchem Ausmaß handelt, daß das Einvernehmen zwischen den Vertragsparteien endgültig zerstört ist (vgl. allgemein: BGH NJW 1951, 836 ff [BGH 15.06.1951 - V ZR 86/50] ; sowie speziell für die Patentlizenz: RGZ 142, 212, 218; BGH GRUR 1958, 175, 177 - Wendemanschette -).

  • BGH, 28.09.1976 - X ZR 22/75

    Gebrauchsmusterlizenzvertrag über Blinkwerbespiegel - Folgen der

    Dies gilt sowohl für Patente, die aufgrund einer Prüfung erteilt worden sind (RGZ 101, 235, 238 - Hülsen; BGH GRUR 1969, 677, 678 - Rüben-Verladeeinrichtung) als auch für ungeprüfte Schutzrechte wie Patente, die ohne Prüfung aufgrund des 1. Überleitungsgesetzes erteilt worden waren (BGH GRUR 1957, 595, 596 - Verwandlungstisch; BGH GRUR 1958, 175, 177 - Wendemanschette) und Gebrauchsmuster (RGZ 86, 45, 53 - Sprungfedermatratze; Urteil des erkennenden Senats vom 5. Februar 1963 - Ia ZR 3/63 - Rückstrahler-Dreieck).
  • BGH, 12.10.1959 - II ZR 237/57

    Kündigung eines Lizenzvertrags aus wichtigem Grund - Nichtabführung von

    Keinen rechtlichen Bedenken unterliegt zwar die Auffassung des Berufungsgerichts, der Vertrag vom 12. Oktober 1950 gelte als auf die Dauer der Schutzrechte der Klägerin geschlossen und könne, da er auf einer Verknüpfung der beiderseitigen Interessen und vertrauensvoller Zusammenarbeit beruhe, vor seinem Ablauf bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos gekündigt werden (RG GRUR 1940, 558, 559; BGH LM BGB § 242 (Ba) Nr. 2; LM BGB § 123 Nr. 12; LM BGB § 247 Nr. 1; BGH GRUR 1958, 175, 177).
  • BGH, 17.10.1968 - KZR 11/66

    Abschluss eines Vertrages über eine Herstellungslizenz und eine Betriebslizenz -

    Wie schon das Berufungsgericht zutreffend dargelegt hat, ist es in Rechtsprechung und Rechtslehre anerkannt, daß ein Lizenznehmer sich auch schon dann von dem Lizenzvertrag lösen kann, wenn das lizenzierte Patent zwar noch nicht für nichtig erklärt, seine Vernichtbarkeit aber doch offenbar oder zumindest wahrscheinlich geworden ist und das Patent deshalb seine bisherige geschäftliche Wirkung eingebüßt hat, namentlich also, wenn die geschäftlichen Konkurrenten des Lizenznehmers unbekümmert um das nur noch formale Bestehen des Patents nach dessen Lehre arbeiten und damit der vom Lizenznehmer erkaufte wettbewerbliche Vorteil vertraglich gestatteter Benutzung verloren geht oder sogar in einen Wettbewerbsvorsprung seiner nicht zur Lizenzzahlung bereiten Konkurrenten umschlägt, so daß dem Lizenznehmer das Festhalten an dem Vertrag nicht mehr zuzumuten ist (vgl. RGZ 86, 45, 53 ff; BGH GRUR 1957, 595, 596; 1958, 175, 177; Lüdecke/Fischer, Lizenzverträge S. 172 bei C 26; Reimer a.a.O. § 9 Rdn. 27 m.w.Nachw.).
  • BGH, 02.03.1956 - I ZR 187/54

    Rechtsmittel

    Nachdem es zu einem Rechtsstreit über die Lizenzgebühren gekommen war (4 O 343/54 des LG Düsseldorf - I ZR 229/55 -), hat er im März 1954 Nichtigkeitsklage erhoben und gemäß § 13 Abs. 1 Ziff. 1 PatG beantragt, das.
  • BGH, 14.01.1975 - X ZR 29/72

    Teilweise anfängliche Unmöglichkeit - Ungestörte Benutzung eines

    Nach allgemeiner Meinung (vgl. unter anderem BGH GRUR 1957, 595 ff - Verwandlungstisch; 1958, 175 ff - Wendemanschette II; 1969, 409 ff - Metallrahmen; Benkard, PatG 6. Aufl. § 9 PatG Rdn. 67, jeweils mit weiteren Nachweisen) wird dem Lizenznehmer im Falle nachträglicher völliger oder teilweiser Vernichtung oder Löschung des lizenzierten Schutzrechts zugebilligt, das Vertragsverhältnis ex nunc zu lösen.
  • BGH, 25.03.1965 - Ia ZR 18/64

    Verwertung einer Erfindung - Abschluss eines Lizenzvertrages - Fristlose

    Dies wird im angefochtenen Urteil verneint, weil das Berufungsgericht offenbar nicht von dem anerkannten Rechtsgrundsatz ausgegangen ist, daß für die außerordentliche Kündigung eine objektive Erschütterung der Vertrauensgrundlage erforderlich aber auch ausreichend ist, sofern es sich dabei um eine Erschütterung von solchem Ausmaß handelt, daß das Einvernehmen zwischen, den Vertragsparteien endgültig zerstört ist und einem der Beteiligten die Beziehung nicht mehr zugemutet worden kann (vgl. allgemein: BGH NJW 1951, 836 [BGH 15.06.1951 - V ZR 86/50]; sowie speziell für die Patentlizenz: RGZ 142, 212, 218; BGH GRUR 1958, 175, 177 - Wendemanschette; Ia ZR 171/63 vom 1. Oktober 1963 (S. 21)).
  • BGH, 05.02.1963 - Ia ZR 3/63

    Rechtsmittel

    Bei einem Lizenzvertrag bezüglich der einem Gebrauchsmuster zugrunde liegenden Raumform entfällt zwar die Verpflichtung zur Zahlung der Lizenzgebühr für die Zeit vor der Löschung nicht ohne weiteres mit der Löschung des Gebrauchsmusters im Gebrauchsmusterlöschungsverfahren (RGZ 86, 45, 53; 101, 235, 238; BGH GRUR 1957, 595, 596; 1958, 175, 177).
  • BGH, 05.12.1961 - I ZR 76/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.11.1965 - KZR 10/63

    Kündigung eines als Dauerschuldverhältnis anzusehenden General-Lizenzvertrags

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